Klagen gegen Ausgangssperren abgelehnt
Veröffentlicht: Freitag, 23.04.2021 13:21
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Eilantrag einer Remscheiderin gegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung abgelehnt. Die von der Stadt Remscheid verfügte nächtliche Ausgangsbeschränkung ist rechtmäßig, so das Gericht. Die 7-Tages-Inzidenz in Remscheid liege seit Wochen weit oberhalb von 100. Die bisherigen Maßnahmen hätten nicht dazu geführt, die 7-Tages-Inzidenz auch nur annähernd auf den vom Gesetzgeber zur Aufrechterhaltung der Nachverfolgbarkeit angestrebten Wert von zumindest weniger als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen zu reduzieren. Da die Infektionswege nicht lokalisierbar bzw. auf bestimmte Ereignisse eingrenzbar seien, erscheine es nur konsequent, persönliche Kontakte der Menschen auf das absolut notwendige Maß zu beschränken, so das Gericht. Mit der Bundesnotbremse gilt nun ohnehin ab morgen eine Ausgangssperre für alle Städte und Kommunen, die drei Tage in Folge über einer Inzidenz von 100 liegen. Durch die bundesweite Regelung ergeben sich allerdings kleinere Änderungen: Der Zeitraum der Ausgangssperre liegt dann von 22 bis 5 Uhr, wobei es bis 24 Uhr noch erlaubt, alleine draußen spazieren zu gehen oder Sport zu treiben.
Auch die von der Stadt Wuppertal verfügte nächtliche Ausgangsbeschränkung ist rechtmäßig. Dazu gab es heute ebenfalls eine Entscheidung am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Der Eilantrag eines Wuppertalers gegen die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt wurde ebenfalls abgelehnt. Die Kammer hat – wie bereits zuvor in Bezug auf die Allgemeinverfügung der Stadt Remscheid – klargestellt, dass die Nutzung der zur eigenen Wohnung gehörenden Terrasse bzw. dem eigenen Garten von der Ausgangsbeschränkung nicht erfasst sei. Gegen die Beschlüsse kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.
