Museen begrüßen Mindesthonorar für Künstler

Ab dem 1. August gilt in NRW ein Mindestlohn für Künstler. Das gilt jedenfalls für Kultureinrichtungen, die Förderung vom Land erhalten.

© André Müller / Radio RSG

Die Förderung gibt’s dann nur noch, wenn die Künstler ein Mindesthonorar bekommen. Das Kunstmuseum Solingen findet die Idee gut. Man sei zwar nicht direkt davon betroffen, weil man nicht vom Land gefördert werde, aber bei den Projekten, wo das der Fall ist, werde man sich natürlich an die neue Vorgabe halten. Viele Newcomer, die im Kunstmuseum ausstellen, können oft nicht von ihrer Kunst leben, sagt Gisela Elbracht-Iglhaut. Wenn der Mindestlohn aber Pflicht wird und das Land die Kosten nicht übernimmt, wird es für die Museen schwierig, die das nicht stemmen können.

Weitere Meldungen