Offene Fragen zum Maserngesetz
Veröffentlicht: Freitag, 28.02.2020 04:55
Wenn am kommenden Sonntag offiziell das Masernschutzgesetz in Kraft tritt, werden auch im RSG-Land noch viele Fragen offen sein. Unter anderem geht es dabei um die Frage, wer den Impfschutz prüft?

Das Masernschutzgesetz tritt am 1. März in Kraft. Das betrifft im RSG-Land vor allem Kitas und Schulen. Demnach müssen sowohl die Mitarbeiter als auch die Kinder eine Masern-Impfung haben. Bisher wissen unsere beiden Städte allerdings nicht, wie und von wem der Impfschutz letztendlich geprüft wird. Bisher war die Rede davon, dass die Leiter der Einrichtungen den Impfstatus erfassen sollen. Vorsitzender des Verbands für Bildung und Erziehung Solingen, Jens Merten, sagt jetzt: Die Erfassung des Impfstatus muss Aufgabe der Gesundheitsämter sein. Denn für das Personal sei es eine umfangreiche Zusatzaufgabe, für die man keine Zeit und auch keine Ressourcen hätte. Vor allem wenn Eltern die Impfung verweigern, könne man Schulkinder wegen der Schulpflicht auch nicht nach Hause schicken. Wer müsse dann die Bußgelder in Höhe von bis zu 2.500 Euro tragen? Viele Fragen stehen noch offen. Man hätte eigentlich im Vorfeld über solche Dinge sprechen müssen, so Merten.