Schnee: Räumpflicht zwischen 7 und 22 Uhr
Veröffentlicht: Donnerstag, 07.01.2021 10:40
Es schneit aktuell immer wieder im RSG-Land. Viele Remscheider und Solinger müssen daher ihre Gehwege und Einfahrten frei räumen. Dafür gibt es klare Regeln.

An Werktagen muss zwischen 7:00 und 20:00 Uhr der Gehweg vor dem eigenen Grundstück geräumt werden. An Sonn- und Feiertage zwischen 9:00 und 20:00 Uhr. Wichtig: Aus Umweltschutzgründen ist das Streuen von Salz nur bei Blitzeis oder Eisregen gestattet. Genutzt werden dürfen Splitt oder Granulat. Außerdem müssen Parkplätze und Gullys frei bleiben und dürfen nicht zugeschippt werden. In Mietshäusern muss im Mietvertrag geregelt sein, wann welche Partei mit dem Schneeschippen dran ist. Die meisten Vermieter treten die Räumpflicht an ihre Mieter ab.