"Schumacher-Revisionsprozess wenig Aussicht auf Erfolg"

Der Berufungsprozess in der Erpressung der Familie Schumacher sieht der Richter wenig Aussicht auf Erfolg. Weder die Ehefrau von Michael Schumacher noch der Hauptangeklagte könnten von der Revision profitieren.

Sie fordert eine höhere Strafe gegen den Mittäter. Der Haupttäter fordert eine mildere Strafe für sich selbst. Er bekam in erster Instanz drei Jahre Haft. Der Sohn des Hauptangeklagten hat seine Berufung bereits zurückgezogen. Er bekommt damit jetzt sechs Monate Haft auf Bewährung. Anders als im ersten Prozess haben sich die beiden übrigen Angeklagten jetzt dafür entschieden, zu schweigen. Ihnen wird vorgeworfen, die Familie von Ex-Rennfahrer Michael Schumacher mit Bildern und Krankenakten von ihm erpresst zu haben. Sie sollte 15 Millionen Euro zahlen, andernfalls werde man die Bilder im Darknet veröffentlichen. (miha)

 

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