Solingen scheitert mit Verfassungsbeschwerde

Die gemeinsame Verfassungsbeschwerde der Stadt Solingen und sieben weiterer Städte gegen die Gemeindefinanzierungsgesetze ist gescheitert.

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Auf mehr Geld können sie also nicht hoffen. Die kreisfreien Städte sehen sich bei der Berechnung ihrer Steuerkraft ungerecht behandelt gegenüber Städten in Landkreisen. Von der Steuerkraft und den Ausgaben hängt nämlich ab, wie viel Geld die Kommunen vom Land zur Erfüllung ihrer Aufgaben bekommen. Das NRW-Verfassungsgericht sieht da keine Ungleichbehandlung. Der Gesetzgeber dürfe sehr wohl Unterschiede zwischen kreisangehörigen und kreisfreien Städten machen. Denn: Kreisfreie Städte wie Solingen seien freier darin, eigene Steuersätze festzulegen. Deshalb sei auch mit höheren Steuereinnahmen zu rechnen. Ob die Steuereinnahmen auch in der Realität höher sind, sei für die Gesetzgebung irrelevant, so das Gericht. (miha)