Testpflicht in Krankenhäusern bleibt bestehen

Die Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern bleibt in Remscheid und Solingen. Damit weicht das RSG Land von der Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung NRW ab.

© Jonathan Braasch

Die Corona-Inzidenzen in Remscheid und Solingen sind in den vergangenen zwei Wochen spürbar angestiegen und liegen in beiden Städten nur knapp unter der 500-Marke. Aber auch andere Atemwegserkrankungen wie das RS-Virus oder die Grippe sorgen für eine Dauerbelastung in den Kliniken und Arztpraxen.

So hat die Stadt Solingen in Abstimmung mit der Oberen Gesundheitsbehörde der Bezirksregierung Düsseldorf entschieden, die Testpflicht und FFP2-Maskenpflicht in den Solinger Krankenhäusern vorerst bis zum Jahresende beizubehalten. Heißt: Besucher brauchen einen aktuellen Bürgertest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Außerdem müssen die Hygieneregeln befolgt werden und das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht. Das gilt allerdings nicht für die Pflegeheime. Auch in den Remscheider Kliniken bleiben die Test- und Maskenpflicht bestehen.

Damit weichen die Kliniken im RSG-Land von der Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung des Landes ab. Eigentlich sind in NRW ab heute (23.12.22) die Test- und Maskenpflicht in Heimen und Krankenhäusern entfallen. Auch in Bielefeld haben sich die Kliniken und die Stadt dazu entschlossen, die Pflichten bis Ende des Jahrs beizubehalten: Auch hier sind die Infektionszahlen sehr hoch.

Hier geht es zu den aktuellen Coronazahlen fürs RSG Land


Krank an den Feiertagen?

Bei Erkrankungen, die gewöhnlich zum Besuch in der Hausarztpraxis oder bei deren Vertretung führen, sollte dieser Weg auch zwischen den Feiertagen gewählt werden. Außerhalb der normalen Sprechzeiten kann der Notdienst der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte über die bundesweite Rufnummer 116117 erfragt werden. Dies entlaste die Notfallambulanzen der Krankenhäuser und den Rettungsdienst, die sich um die schweren Erkrankungen kümmern müssen, so die Stadt Solingen.

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein bietet ab Heiligabend bis Ende Januar 2023 eine Videosprechstunde für Kinder an. Dies soll die überlasteten Praxen unterstützen. Jeweils an den Feiertagen von 10 bis 22 Uhr sowie mittwochs von 16 bis 22 Uhr können sich Eltern dorthin wenden. Nähere Informationen sind verfügbar über die Hotline (02 11) 59 70 72 84 oder unter https://patienten.kvno.de/kindernotdienst

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