Vieles hat zu am Totensonntag

Noch eine Woche bis zum 1. Advent und damit ist morgen Totensonntag oder Ewigkeitssonntag, also ein Gedenktag für die Verstorbenen vor allem in den evangelischen Kirchen. In ganz Deutschland ist dieser Tag auch ein sogenannter stiller Feiertag, an dem besondere Regelungen gelten.

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Morgen wird es ruhig im RSG-Land. Denn dann ist Totensonntag oder Ewigkeitssonntag und damit ein sogenannter stiller Feiertag. Deswegen werden morgen beispielsweise die beiden großen Weihnachtsmärkte in Remscheid und Solingen nicht öffnen.

Verboten sind an einem stillen Feiertag nahezu alle Märkte, Musik- und Unterhaltungsveranstaltungen, sowie der Betrieb von Spielhallen und Wettannahmestellen. Das Verbot gilt am Totensonntag von morgens 05:00 Uhr bis abends 18:00 Uhr. Wer dagegen verstößt, dem droht eine Geldstrafe. Museen und Kinos sind von der Regelung ausgenommen. Ebenso dürfen Bäckereien, Blumenläden und Büdchen für fünf Stunden öffnen. Der Totensonntag ist in den evangelischen Kirchen in ganz Deutschland ein Gedenktag für die Verstorbenen. Er ist immer der letzte Sonntag vor dem ersten Adventssonntag. Das Ladenöffnungsgesetzt NRW findet man HIER.

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