Wie mache ich eine Patientenverfügung?
Veröffentlicht: Donnerstag, 11.05.2023 10:26
Es fällt schwer, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Vorsorgen für den Fall der Fälle. So geht es.

Wenn man seinen eigenen Willen zu Lebzeiten nicht mehr äußern kann, hilft eine Patientenverfügung. Hier ist geregelt, was Ärzte machen dürfen und wie ich sterben möchte. Der Angang eine solche Patientenverfügung zu verfassen ist oft schwer. Doch im Fall der Fälle hilft sie Ärzten und den Angehörigen, richtig zu entscheiden. Wer seinen Willen nicht mehr äußern kann, hat dennoch starke Rechte. Wichtig ist hier, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, mit einem Arzt zu sprechen und auch die Angehörigen zu informieren. Der gemeinsame Dialog hilft, Missverständnisse möglichst frühzeitig auszuräumen. Wir klären die wichtigsten Fragen rund um die Patientenverfügung.
Muss ich eine Patientenverfügung machen?
Nein. Es besteht keine Pflicht für Patienten, eine Patientenverfügung zu verfassen. Solltet ihr im Krankenhaus sein und den Patientenwillen selbst nicht mehr äußern können, entscheiden Ärzte und Angehörige im Dialog über die weitere Therapie. Hier stellen sich dann alle die Frage: "Wie hättet ihr jetzt entschieden?"
Für Angehörige ist es dann oft nicht leicht, eine Entscheidung zu treffen. Hier hilft eine Patientenverfügung.
Wann wird eine Patientenverfügung angewendet?
In ganz speziellen und festgelegten Situationen. Wer als Notfall in ein Krankenhaus kommt, wird gründlich und mit allen Möglichkeiten behandelt. Eine Patientenverfügung findet hier erst einmal keine Anwendung. Nach der notfallmedizinischen Behandlung wird der weitere Therapieweg besprochen. Seid ihr nicht ansprechbar, dann werden die Angehörigen hinzugezogen. Eine Patientenverfügung kann greifen, wenn:
- sich der Patient aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befindet
- sich der Patient im Endstadium einer tödlich verlaufenden Krankheit befindet
- zwei Ärzte sehr starke Schädigungen des Gehirns diagnostizieren und die Folgen enorm hoch sind
- eine Demenz so stark ausgeprägt ist, dass der Patient auch mit Hilfe keine Nahrung mehr zu sich nehmen kann
Die Situationen kann jeder in der Patientenverfügung selbst festlegen.
Kann eine Patientenverfügung alle Situationen regeln?
Nein. Es gibt so viele unterschiedliche medizinische Situationen. Diese Situationen alle zu regeln, würde zu einer sehr langen Patientenverfügung führen. Es sind wesentliche Situationen, die exemplarisch dargestellt werden. Sollte das medizinische Bild ein ganz anderes sein, diskutieren Ärzte und Angehörige über den weiteren Verlauf und nehmen die Entscheidungen aus der Patientenverfügung als wichtige Grundlage. Hier lassen sich für geschulte Ärzte Absichten erkennen, die man auf andere medizinische Fälle anwenden kann.
Kostet eine Patientenverfügung etwas?
Jeder ab 18 Jahren kann seinen Patientenwillen schriftlich formulieren. Das kostet nichts und dafür braucht man auch keinen Arzt bzw. Notar. Viele Organisationen bieten inzwischen Formulare an, die man ausfüllen und unterschreiben kann. Die sind genauso rechtsgültig wie Patientenverfügungen von Juristen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann seine Patientenverfügung formulieren und anschließend von einem Juristen beglaubigen lassen.
Ich möchte meine Entscheidung bewusst meinem Angehörigen übertragen. Geht das?
Ja. Auch dafür eignet sich eine Patientenverfügung. Jeder kann einen Angehörigen, einen Freund oder auch einen Arzt benennen, der die Entscheidung im Fall der Fälle treffen soll. Hier bietet sich zuvor das persönliche Gespräch an, da solche Entscheidungen für Angehörige durchaus belastend sein können.
Warum sollte ich generell mit einem Arzt über meine Patientenverfügung sprechen?
Eine Patientenverfügung regelt Dinge in tiefen medizinischen Themen. Als Laie sind einige Punkte nicht ganz deutlich. Zum Beispiel die gewünschte Schmerztherapie. Hier ist es ratsam mit einem Arzt zu besprechen, was sich hinter Fachbegriffen, Untersuchungen und Symptomen verbirgt. gerade vorgedruckte Patientenverfügungen bestehen aus Textbausteinen, die viele Fremdwörter beinhalten.
Welche Hilfen gibt es?
In unserem Praxistest hat sich das Portal "Selbstbestimmt" bewährt. Es ist ein Angebot der Verbraucherzentrale in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Justiz. Hier kann man eine Abfrage starten und bekommt auch Fachbegriffe und Konsequenzen erklärt. Mit wenigen Klicks stellt das Programm eine Patientenverfügung zusammen. Die ist rechtsgültig, wenn sie am Ende unterschrieben wird. Das Portal findet ihr hier.