15-Kilometer-Regel im Oberbergischen Kreis
Veröffentlicht: Dienstag, 12.01.2021 05:34
Im Oberbergischen Kreis gilt ab sofort ein eingeschränkter Bewegungsradius. Der Inzidenzwert liegt über 200. Menschen aus Kreis dürfen ihn nicht weiter als 15 Kilometer von ihrer Heimatgemeinde verlassen. Die Einschränkung gilt auch andersherum: niemand darf den Oberbergischen Kreis betreten, der weiter als 15 Kilometer entfernt seinen Heimatort hat. Ausgenommen sind zum Beispiel die Fahrt zur Arbeit oder der Besuch von Verwandten. Wer gegen die Regelung verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dann kann es im schlimmsten Fall eine Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geben. Die Verordnung gilt zunächst bis zum 31. Januar. Mit dem eingeschränkten Bewegungsradius sollen private Treffen weiter verringert und die Ausbreitung des Corona-Virus gestoppt werden. In Remscheid und Solingen ist der 15-Kilometer-Bewegungsradius aktuell noch kein Thema.
Bereits in der Nacht auf Montag hatte der Oberbergische Kreis schärfere Maßnahmen veranlasst. Mehr als ein Haushalt und eine Person dürfen sich nun auch im privaten Bereich nicht mehr treffen. Außerdem gilt nachts eine Ausgangssperre.
Möglich wird der eingeschränkte Bewegungsradius durch die neue Cornona-Regionalverordnung, die das Land am Montagabend erlassen hat. Sie soll die Rechtsgrundlage für den umstrittenen 15-Kilometer-Bewegungsradius bilden. In Remscheid und Solingen ist der aktuell kein Thema. In Solingen liegt der Inzidenzwert heute laut RKI bei gut 124, in Remscheid bei 123.
Ausnahmen für das Betreten und Verlassen des Oberbergischen Kreises auch über 15 Kilometer hinaus gelten bei:
- Fahrten zur Arbeit oder zum Ehrenamt
- Schulbesuchen und der Fahrt zur Kita
- Besuchen von engen Familienmitgliedern oder Lebensgefährten
- Pflege oder Betreuung anderer Personen
- Medizinischen oder pflegerischen Dienstleistungen