Städte und Kreise verschärfen ihre Maßnahmen

Wegen der steigenden Infektionszahlen wird mittlerweile fast überall bei uns in der Region über schärfere Corona-Maßnahmen gesprochen. Der Oberbergische Kreis zieht ab Montag die Notbremse. Das Einkaufen mit Termin und negativem Schnelltest ist dann unter anderem in Radevormwald und Wipperfürth nicht mehr möglich. Der Oberbergische Kreis begründet das mit den steigenden Infektionszahlen vor allem im privaten Bereich. Im Moment infiziere sich vor allem die mittlere Altersgruppe. Damit bleibt es bei großen Unterschieden in der Region: der Rheinisch-Bergische Kreis hatte gestern die Notbremse mit Test-Option gewählt. Zum Beispiel in Wermelskirchen und Leichlingen sind Öffnungen mit negativen Tests weiterhin möglich.

Und nachdem Remscheid in dieser Woche bereits eine nächtliche Ausgangssperre verhängt hat, denkt auch Wuppertal darüber nach. Genau wie in Remscheid gibt es auch in Wuppertal Kritik an einer Ausgangssperre. Die Wuppertaler FDP empfindet die Maßnahme, wie die Parteikollegen in Remscheid, als unverhältnismäßig. Man könne nicht pauschal selbst geimpften Menschen verbieten ab 21:00 Uhr das Haus zu verlassen. Geht es nach den Plänen der Stadt Wuppertal, soll die Ausgangssperre am Montag kommen.

Auch im Kreis Mettmann steigen die Inzidenzwerte. Sollte sich daran bis zum Wochenende nichts ändern, will der Krisenstab des Kreises ab Montag in vollem Umfang die Corona-Notbremse ziehen.

Remscheid liegt laut RKI heute bei einer Inzidenz von 328. Das ist der höchste Wert in ganz NRW. Der Krisenstab der Stadt Remscheid hat beschlossen, aufgrund der sehr hohen Inzidenzwerte, auch in der kommenden Woche den Distanzunterricht fortzuführen. Die Bezirksregierung hat dem bereits zugestimmt. Solingen liegt bei einem Wert von gut 214. Auch rund ums RSG-Land bleiben die Werte hoch: Wuppertal liegt laut RKI bei gut 209, der Oberbergische Kreis bei gut 208, der Rheinisch-Bergische Kreis bei gut 190 und der Kreis Mettmann bei gut 184.

Regeln ab Montag im Oberbergischen Kreis und evtl. auch im Kreis Mettmann:

- Kontakte sind im öffentlichen Raum nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.

- Alle nicht für den täglichen Bedarf privilegierten Geschäfte (Bau- und Gartenmärkte bzgl. Verkauf an Verbraucher, Textilgeschäfte, Buchhandlungen etc.) dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect), jedoch keinen Verkauf im Geschäft mit Terminvereinbarung (Click&Meet) anbieten.

- Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (Kosmetik, Nagelstudios, Massage etc.) sind wieder unzulässig. Zulässig bleiben nur medizinisch erforderliche Dienstleistungen, Friseurdienstleistungen, Fußpflege und Personenbeförderung.

- Der Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. ist wieder untersagt.

- Der Besuch von geschlossenen Räumen in Zoos und Tierparks und Botanischen Gärten etc. ist wieder untersagt.





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