Einrichtungsbezogene Impfpflicht im RSG Land

In genau einer Woche (am 16. März) gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Die Gesundheitsämter im RSG Land bereiten sich jetzt darauf vor.

© Guido Eul-Jordan / Stadt Remscheid

Geimpft sein müssen dann alle Mitarbeiter in Pflege und Gesundheitsberufen.

In Remscheid ist bereits vorab eine freiwillige Abfrage der betroffenen Einrichtungen durchgeführt worden. Von insgesamt 4.500 Rückmeldungen, seien 350 ungeimpfte Mitarbeiter erfasst worden. Gesundheitsdezernent Thomas Neuhaus geht aber davon aus, dass die reelle Zahl bei 500 liegen wird. Das Gesetzt kommt zu einer ungünstigen Zeit, so Neuhaus. Beide Städte geben an, dass die Impfflicht nicht die medizinische Grundversorgung beeinflussen darf. Ab dem 16. März beginnen die Gesundheitsämter mit der Erfassung der ungeimpften Mitarbeiter.

Aktuell warte man aber noch auf Formulare und Muster vom Land NRW. Sobald diese vorliegen, soll eine online Meldeplattform eingerichet werden. Die Rückmeldefrist der Einrichtungen ist der 31. März.

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