In städtischen Gebäuden: 3-G

Ab sofort gilt in Remscheid die 3G-Regelung in städtischen Verwaltungsgebäuden.

© Jonathan Braasch

Heißt, wer zum Beispiel einen Termin im Bürgerbüro wahrnehmen möchte, das Rathaus besuchen oder das Deutsche Werkzeugmuseum besuchen möchte, braucht einen 3-G Nachweis. Für Kinder unter 16 Jahren gilt die 3-G Regel außerhalb der Schulferien nicht, da sie regelmäßig im Schulbetrieb getestet werden. Die 3G-Regel in städtischen Gebäuden gilt auch für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung Remscheid. Auch in Solingen gilt in allen Städtischen Gebäuden die 3-G Regel.

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