Notbetreuung: Infos für Remscheider Eltern

So regelt die Stadt Remscheid die Notfallangebote in Kitas und Schulen für Eltern, die in ihren Jobs während der Corona-Krise dringend gebraucht werden und keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.

Für Kitas

Die Stadt Remscheid hat neue Informationen des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten, wie das so genannten Betretungsverbot von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen ab kommenden Montag, 16. März, bis Osterferienende am Sonntag, 19. April, umgesetzt werden soll. Mit Betretungsverbot ist gemeint: Kinder bis zum Einschulungsalter, Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte beziehungsweise Betreuungspersonen wird der Zutritt zu den Betreuungsangeboten grundsätzlich untersagt. Ausnahmen sind möglich, wenn die Eltern in bestimmten Jobs arbeiten, die derzeit dringend benötigt werden, und keine Möglichkeit zur Betreuung der Kinder besteht.

Die Remscheider Arbeitsgruppe „Kita“, städtische Kindertageseinrichtungen, Tagespflegestellen und Jugendamtselternbeirat sind über die neuen Regelungen informiert und bereiten sich vor, sagt Pressesprecherin Viola Juric.

Die wesentlichen Vorgaben 

1.   Das Betretungsverbot gilt ab Montag, 16. März, bis zum Osterferienende am Sonntag, 19. April, für alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen.

2.   Alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegen öffnen am Montag, 16. März, zunächst und bis auf weiteres mit der regulären Personalbesetzung.

3.   Es werden ausschließlich Kinder betreut, deren Eltern beruflich aktiv eine sogenannte Schlüsselposition wahrnehmen. Was eine Schlüsselposition ist, definiert die beiliegende Arbeitgeberbescheinigung.

4.   Schlüsselpersonen, die alleinerziehend sind, können ihre Kinder weiterhin in die gewohnte Betreuung bringen.

5.   Schlüsselpersonen, die beide sorgeberechtigt sind und beide in Schlüsselpositionen aktiv tätig sind, können ihre Kinder weiterhin in die gewohnte Betreuung bringen.

 Wichtig für alle" Schlüsselpersonen", die weitere Betreuung benötigen: Sie müssen bis spätestens Mittwoch, 18. März, in der Einrichtung/Kindertagespflege eine Arbeitgeberbescheinigung vorlegen. Das Formular findet Ihr unten als PDF-Download.

Kontakt für Rückfragen (Arbeitgeberbescheinigung) bei der Stadt Remscheid ist der Fachdienst Jugend, Kerstin Biedebach, Telefon (0 21 91) 16 - 28 93, E-Mail Kerstin.Biebebach@remscheid.de

Für Schulen

Am Montag und Dienstag (16./17. März) sind die Schulen zwar noch geöffnet. Eltern sollten ihre Kinder nur dann in die Schule schicken, wenn sie absolut keine alternative Betreuungsmöglichkeit haben. Diese Regelung gilt für alle Schulen und Schulformen in Remscheid. Die Lehrer stellen an diesen Tagen die Betreuung der Kinder sicher. Ab Mittwoch (18. März) wird dann auch in den Schulen nur noch eine Notbetreuung für Schulkinder der Klassen 1 bis 6 möglich sein. Die Stadt Remscheid wartet noch auf weitere Vorgaben vom Land. Sicher scheint aver: Auch hier wird es ausschließlich um die Betreuung von Kindern gehen, deren Eltern als Schlüsselpersonen in sogenannten kritischen Strukturen arbeiten. Trifft das zu, wird außerdem darauf abgestellt, ob zumindest eines der Elternteile zur Betreuung der Kinder zur Verfügung steht.  

Weitere Informationen (auch mehrsprachig) findet man auf den Internetseiten des Schulministeriums unter https://www.schulministerium.nrw.de


Wer gilt als Schlüsselperson?

Schlüsselpersonen sind nach Definition des Landes NRW:

Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere:

Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder-und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.

Diese Schlüsselpersonen dürfen ihre Kinder zur Betreuung bringen, wenn sie alleinerziehend sind oder beideElternteile Schlüsselpersonen sind und wenn die Kinder:

  • keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
  • sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavi-rus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.

Hier sind die Eltern in der Verantwortung zu entscheiden,ob die Kinder betreut werden können oder nicht.

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