Notbetreuung: Infos für Solinger Eltern

Trotz Kita- und Schulschließung: Für bestimmte Personengruppen gibt es die Möglichkeiten einer Notfallbetreuung. Die Stadt Solingen hat dazu jetzt genauere Infos veröffentlicht.

Die Stadt Solingen hat am Samstag den Ablauf für die Notbetreuung in Kindertagesstätten, bei Kindertagespflegepersonen und in Schulen / OGS in Gang gebracht. Diese beginnt ab Montag (16. März). Sie folgt einer klaren Prioritätenliste, die wiederum auf einem Erlass des Landes Nordrhein-Westfallen gründet.

Die Notbetreuung wird nur die Kinder von Eltern berücksichtigen, die in so genannten "Schlüsselfunktionen der kritischen Infrastrukturen" arbeiten. Für diese Eltern soll die Notbetreuung in ihrer jeweiligen Einrichtung (Kita / Kindertagespflegestelle / Heilpädagogische Kita / Schule / OGS) erfolgen. Das gilt insbesondere bis Klasse 6 in den Schulen. Bei Bedarf könne man aber auch darüber hinaus in den Schulen eine Betreuung sicherstellen. 

Heißt aber: Alle Kitas, Schulen und OGS sind weiterhin grundsätzlich besetzt, um die Notbetreuung bei Bedarf zu gewährleisten. Die Stadt setzt hier auf einen dezentralen Ansatz. Damit wolle man Infektionsrisiken kleinhalten und weiterhin eine Versorgung in allen Stadtteilen sicherstellen.

Zu den Tätigkeiten in "Schlüsselfunktionen der kritischen Infrastrukturen" zählen nach Vorgabe des Landes alle Arbeitsplätze, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung dienen. Ferner sind es Jobs, die der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dienen. Hierzu hat die Stadt Solingen für die praktische Umsetzung weitere eigene Kriterien entwickelt.

Die Eltern müssen der jeweiligen Einrichtung (Kita / Kindertagespflegestelle / Heilpädagogischen Kita / Schule / OGS) allerdings nachweisen, das sie in ihrer Positionen unentbehrlich sind und keine andere Betreuungsmöglichkeit haben. Dies ist eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers oder Dienstvorgesetzten erforderlich.

Wer hat Anspruch auf die Notbetreuung?

Nach den Kriterien gelten als Schlüsselpositionen:

  • Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege dienen.
  • Einrichtungen, die der Behindertenhilfe dienen.
  • Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Einrichtungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz).
  • Einrichtungen der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung).
  • Einrichtungen der Lebensmittelversorgung.
  • Einrichtungen, die der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz, und Verwaltung dienen.
  • Betreuungskräfte, die in Kitas / Kindertagespflegestelle / Heilpädagogischer Kita / Schule / OGS Kinder betreuen.

Die Stadt betont hierzu: Es müssen sich beide Elternteile in Schlüsselfunktionen befinden oder es um alleinerziehende Mütter oder Väter in Schlüsselfunktionen handeln.

Wie muss ich das nachweisen?

Wer zum Personenkreis der "unentbehrlichen Schlüsselpersonen" gehört und die Notbetreuung in Anspruch nehmen will, muss dazu einen Prüfbogen ausfüllen. Diesen findet man ab sofort als Download-Datei auf der Homepage der Stadt Solingen

Mit diesem Prüfbogen lassen sich Eltern die Unentbehrlichkeit durch ihren Arbeitgeber nachweisen. Der Nachweis ist so schnell wie möglich - spätestens aber bis Mittwoch, 18. März - in der jeweiligen Kita / Kindertagespflegestelle / Heilpädagogischen Kita / Schule / OGS abzugeben. Die Leitung der Einrichtung entscheidet dann über den Ausnahmeantrag.

Auf der Homepage der Stadt Solingen finden Eltern außerdem ein Ablaufschema für diesen Bewertungs-Prozess in der Einrichtung sowie Kriterien, die dafür maßgebend sind.

Infotelefon beim Jugendamt

Die Stadt Solingen bittet alle Eltern, sich zunächst über die Internetseite mit den Infos vertraut zu machen. Für weitere Fragen hat man am heutigen Sonntag von 12 bis 18 Uhr aber auch eine Hotline speziell für Fragen zur Not-Betreuung beim Stadtdienst Jugend geschaltet. Dort beantworten Mitarbeiter Fragen und helfen weiter. Die Nummer lautet: (0212) 290 - 53 53

Ebenso ist der Stadtdienst Jugend per E-Mail erreichbar unter kinderbetreuung@solingen.de

Die Hotline Not-Betreuung ist auch am Montag ab 8 Uhr besetzt. Bei Wartezeiten, Verzögerungen und nicht direkt zu klärenden Sachverhalten bittet die Stadt um Geduld und Verständnis. Die Kitas und Schulen seien auf das Verfahren vorbereitet. Bei Fragen zum Ausnahmeantrag in Schulen und beim Offenen Ganztag sollen sich Eltern an die jeweiligen Schulleitungen wenden.

Eltern ohne "Priorität"

Alle Familien bzw. Eltern, die sich nicht auf der Prioritätenliste finden, bittet die Stadt um Verständnis für das eingeschlagene Verfahren. Es gelte zunächst, die Funktionsfähigkeit aller wichtigen Infrastruktur-Einrichtungen stabil zu sichern. Wenn dies erreicht ist, werde die Stadt nach weiteren Lösungen suchen, wie auch anderen Eltern mit Betreuungsnot geholfen werden könne. Bis dahin seien alle anderen jedoch zunächst darauf angewiesen, Regelungen mit ihren Arbeitgebern zu verabreden und Hilfe im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis zu organisieren.

Die Schulen haben im Übergangsbetrieb nur noch am Montag und Dienstag geöffnet - für Eltern, die ihre Kinder noch schicken möchten. Die Schulpflicht ist aber ab Montag bereits aufgehoben. Ab Mittwoch gilt hier dasselbe Prinzip für die Notbetreuung mit denselben Regularien wie bei den Kitas.

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