Parteien müssen Regeln beim Wahlplakate-Aufhängen beachten

Mehr als zwei Wahlplakate an einem Laternenmast, zu niedrig hängende Plakate oder Plakate an Verkehrszeichen – Parteien in Remscheid und Solingen müssen sich an bestimmte Regeln halten, wenn sie ihre Wahlplakate zur Kommunalwahl aufhängen.

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Die Vorgaben kommen von den Städten. Bei wiederholten Verstößen könnten Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden, heißt es von der Stadt Remscheid. In Solingen gibt es eine Ansprechstelle, an die sich Bürger wenden können, wenn sie einen Verstoß feststellen. Aus Sicherheitsgründen müssen beispielsweise Mindesthöhen an Geh- und Radwegen eingehalten werden. Die Stadt Solingen weist darauf hin, dass die Parteien aber auch viele private Flächen nutzen, für die die Stadt nicht zuständig ist. (as)

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