Remscheid hält die Corona-Notbremse, Solingen nutzt die Testoption

Wegen der hohen Inzidenzwerte bleibt es in Remscheid bei verschärften Regeln mit Ausgangssperre. In Solingen setzt man dagegen weiter auf das Testkonzept, um Läden und Museen offen zu halten.

Zwei Städte, zwei Wege: Remscheid liegt bei der Corona-Wocheninzidenz deutlich über der kritischen Marke von 100, die für die vom Land geregelte "Notbremse" relevant ist. Wenn die Notbremse greift, müssen Corona-Regeln wieder verschärft und die Anfang März erfolgten Öffnungen zurückgenommen werden. Remscheid hält wegen fast unverändert hoher Zahlen bis 26. April daran fest.

Aber, die Kommunen können sich auch bei einer Inzidenz über für einen anderen Weg entscheiden, die so genannte Testoption, die Solingen seit 29. März umsetzt: Wenn ausreichend Schnelltest-Angebote vorhanden sind, kann die Stadt auch selbst regeln, dass Läden, Museen und Tattoostudios mit Terminbuchung geöffnet bleiben. Dann muss beim Besuch allerdings ein tagesaktueller negativer Schnelltest vorgelegt werden.

Was gilt jetzt für beide Städte?

Bei einer Inzidenz über 100 müssen die Kontaktregeln verschärft werden. Treffen draußen sind mit nur einer Person aus einem anderem Haushalt erlaubt, maximal aber nicht mehr als fünf Personen. Auch nicht verheiratete Paare gelten als ein Hausstand. Kinder bis 14 Jahre werden in beiden Fällen nicht mitgerechnet.

Für ganz NRW gilt seit Ende März außerdem: Sonnenstudios dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln und mit Kundenerfassung wieder öffnen. Ein Schnelltest-Nachweis ist nicht erforderlich, sofern die Sonnenstudio das nicht von sich aus zur Vorgaben machen. Außerdem können Schwimmschulen oder -vereine wieder Kleinkind- und Anfängerkurse für bis zu 5 Kinder anbieten.

Was bedeutet die Notbremse für Remscheid?

Vorerst bis zum 26. April 2021 gilt in Remscheid:

  • Ausgangssperre: Zwischen 21 und 5 Uhr darf die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen werden. Ausnahmen gibt es nur in wichtigen und begründeten Fällen - mehr dazu hier
  • Abstand halten in Parks und Wäldern: Auf allen anderen Grünlagen, Spielplätzen und in den Wäldern gilt die Kontaktregel (ein Haushalt plus eine weitere Person, siehe oben). Neu ist außerdem eine verschärfte Abstandsregel: Zwischen den verschiedenen Personengruppen muss in den genannten Bereichen mindestens 5 Meter Abstand gehalten werden. Nur auf Spielplätzen sind Kinder bis zum Alter von 6 Jahren davon ausgenommen.
  • Sportanlagen: Alle städtischen und privaten, also auch vereinseigenen Sportfreianlagen und Bolzplätze sind gesperrt und dürfen nur von den dafür zuständigen Personen für die Kontrolle und Instandhaltung der Anlagen betreten werden.
  • Kitas: Die Remscheider Kindertagesstätten gehen ab 19. April 2021 in den eingeschränkten Pandemiebetrieb. Das heißt: Die Kitas bleiben grundsätzlich mit weiterhin reduziertem Betreuungsumfang (minus 10 Stunden) geöffnet. Die Stadt appelliert aber eindringlich an alle Eltern, ihre Kinder wenn möglich zuhause zu betreuen.
  • Mitfahrer-Maskenpflicht: seit 13. April müssen in Remscheid die Mitfahrerinnen und Mitfahrer bei Fahrten mit einer haushaltsfremden Person im privaten PKW eine medizinische Maske tragen. Hiervon sind Kinder bis 6 Jahre ausgenommen.
  • Einzelhandel: Geschäfte des täglichen Bedarfs (z.B. Supermärkte, Getränkemärkte, Drogerien, Tierbedarf etc.) bleiben geöffnet mit den bisherigen Hygieneregeln und Personenbegrenzung. Die anderen Läden müssen wieder schließen, hier ist nur Abholen & Bestellen erlaubt (click & collect). Nach dem OVG-Urteil gilt das auch für Buchhandlungen und Schreibwarengeschäfte.
  • Wochenmärkte finden statt. Sie dürfen allerdings in der Hauptsache nur Lebensmittel und Waren des alltäglichen Bedarfs anbieten.
  • Friseure, Fußpflege und medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter offen bzw. erlaubt, andere körpernahe Dienstleistungen (Tattoo, Kosmetik, Piercing etc.) sind wieder untersagt.
  • Kultur: Das Teo-Otto-Theater, das Röntgen-Museum und das Werkzeugmuseum bleiben geschlossen.
  • Stadt-Büchereien: die Zentralbibliothek in der Scharffstraße sowie die Stadtteilbibliotheken in Lennep und Lüttringhausen sind geschlossen, bieten aber weiterhin einen Bestell- und Abholservice für Medien an.
  • Maskenpflicht: In der Remscheider Innenstadt und rund ums Brückencenter gilt damit bis 26. April 2021 weiterhin eine erweiterte Maskenpflicht.

Was heißt die Testoption für Solingen?

In Solingen bleibt es weitgehend bei den seit 8. März geltenden Öffnungen. Voraussetzung ist allerdings ein tagesaktueller negativer Schnelltest. Möglich ist damit:

  • Einzelhandel: Läden geöffnet zum Terminshopping (click & meet) mit Test. Für priorisierte Geschäfte des täglichen Bedarfs (Supermärkte, Drogerien, Tierfutter etc.) ist kein Testnachweis erforderlich.
  • Dienstleistung: Neben Friseur & Fußpflege (ohne Test) sind auch andere körpernahe Angebote (Kosmetik, Tattoo etc.) mit Maske bzw. Test möglich
  • Tierparks (ohne Test)*, Museen, Galerien, Burgen mit Terminbuchung weiterhin geöffnet
  • Stadt-Bücherei: bleibt mit Besucher-Erfassung geöffnet, aber auch Abholung möglich

* Für den Tierpark-Besuch ist kein Test notwendig, da nur die Außenbereiche geöffnet sind, aber eine Terminresevierung. Die Solinger Fauna und der Vogelpark Ohligs bieten das online an. Im Wuppertaler Zoo gilt die gleiche Regelung.

Welche Schnelltest sind erforderlich?

Laut Corona-Schutzverordnung muss der Schnelltest, der als "Eintrittskarte" in oben genannte Bereiche notwendig ist, die Anforderungen nach §4 Abs. 4 erfüllen:

"Das negative Ergebnis muss von einer der in der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vorgesehenen Teststelle schriftlich oder digital bestätigt werden. Die Testbestätigung ist bei der Inanspruchnahme des Angebotes mitzuführen. Ist ein tagesaktueller Test erforderlich, darf die Testvornahme bei der Inanspruchnahme des Angebotes höchstens 24 Stunden zurückliegen."

Das heißt: (Anonyme) Selbsttests aus dem Supermarkt reichen nicht aus! Ihr müsst den Antigen-Test an einer dafür eingerichteten Schnellteststelle machen. Dieser so genannte Bürgertest ist für alle Menschen in NRW einmal pro Woche kostenlos möglich. In Solingen gibt es nach Angaben der Stadt (Stand 26. März) bereits insgesamt 47 Anlaufstellen im Stadtgebieten, von Apotheken und Ärzten bis hin zu den neu eingerichteten Testzentren. Mehr zu Schnelltest-Stellen erfahrt ihr hier.

Weitere Meldungen