Solingen: Quarantänen früher und selbstständig beenden

Die Stadt Solingen justiert bei der Quarantäne-Regelung noch einmal nach und wendet sie nun auch rückwirkend an. Betroffene können sich selbstständig freitesten.

© Julian Stratenschulte / dpa

Am Dienstag hieß es zunächst, für alle neuen Fälle seit Anfang dieser Woche würden die verkürzten Quarantänezeiten ermöglicht - nicht aber für Menschen, die schon seit voriger Woche in Quarantäne sind. Heute passt die Stadt die Regeln neu an. Auch rückwirkend können Quarantänen jetzt früher beendet werden. Für allem für Kitas und Familien mit Kindern könnte das eine Entlastung bringen, heißt es von der Stadt Solingen. "Wir befinden uns in einer Phase, in der die rechtliche Grundlage durch entsprechende Beschlüsse auf Bundesebene fehlt und die Kommunen mit dem Problem allein gelassen werden", erklärt dazu Gesundheits- und Rechtsdezernent Jan Welzel. Die Stadt fordere den Bund daher auf, bei diesen Entscheidungen schneller zu handeln und Ankündigungen erst zu machen, wenn rechtssichere und damit verlässliche Grundlagen geschaffen sind. "Das erspart den Menschen viel Unsicherheit und Verärgerung", so Welzel.

Das Remscheider Gesundheitsamt wendet die neuen Quarantäneregeln seit gestern (12. Januar) an, allerdings nur für neue Fälle. Für zuvor bereits verhängte Quarantänen ändert sich an der Dauer nichts. Dieses Vorgehen hat eine Stadtsprecherin heute auf RSG-Nachfrage auch nochmal bestätigt. Das Gesundheitsamt beruft sich dabei auf einen Erlass des Landes. Das NRW-Gesundheitsministerium hatte die Kommunen am Montagabend per Erlass aufgerufen, von ihrem Einzelfallentscheidungsrecht Gebrauch zu machen und die neuen Kriterien bereits anzuwenden. Die offizielle Empfehlung des Robert Koch Instituts und die entsprechende Verordnung stehen nämlich immer noch aus und sollen frühestens Ende der Woche vorliegen.

Zum Hintergrund: Bund und Länder hatten beim Corona-Gipfel vorigen Freitag beschlossen, dass die Quarantänen unter bestimmten Vorraussetzungen auf 7 Tage bzw. 5 Tage für Kinder verkürzt werden können. Was für wen gilt, hängt aber unter anderem vom Impfstatus ab. Künftig sollen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne komplett ausgenommen werden. Für alle anderen soll die Quarantäne zehn Tage (ohne Test) dauern. Wer die Quarantäne oder Isolation frühzeitig beenden will, kann das bereits nach sieben Tagen mit einem negativen PCR- oder Schnelltest (mit Nachweis).

So soll die Quarantänen - nach dem Beschluss der Bund-Länder-Runde vom 11. Januar 2022 - künftig geregelt werden. © Bundesregierung
So soll die Quarantänen - nach dem Beschluss der Bund-Länder-Runde vom 11. Januar 2022 - künftig geregelt werden.
© Bundesregierung

So wird es jetzt in Solingen gehandhabt

Die Stadt Solingen hat auch nunmehr eine eigene Allgemeinverfügung als Übergangslösung bis zu einer Bundes- oder Landesverordnung erlassen. Demnach geht die Verwaltung wie folgt vor:

Die Quarantäne für Kontaktpersonen endet grundsätzlich nach 10 Tagen. Kontaktpersonen können ihre Quarantäne am siebten Tag mit einem negativen PCR-Test beenden. Kinder mit Kontakt in Gemeinschaftseinrichtungen (Schulen, Kitas etc.) können die Quarantäne bereits an Tag 4 mit einem negativen Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) beenden.

Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, sind von der Quarantäne ausgenommen. Dies gilt auch für vergleichbare Gruppen, dazu gehören:

  • Doppelt Geimpfte, deren Zweitimpfung nicht länger als 3 Monate zurückliegt,
  • Genesene, deren Ende der Erkrankungen nicht länger als 3 Monate zurückliegt,
  • Genesene, die bereits zwei Impfungen erhalten haben,
  • Genesene, die nach Genesung erst eine Impfung erhalten haben, die nicht mehr als 3 Monate zurückliegt. 

Für Personen, die nachgewiesen infiziert bzw. an Covid-19 erkrankt sind, endet die Quarantäne nunmehr nach 10 Tagen. Eine Verkürzung der Quarantäne ist in diesen Fällen frühestens am siebten Tag anhand eines negativen Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest) möglich.

Wichtig: Die Stadt setzt auf die Eigenantwortung der Verantwortung der Betroffenen. Das heißt, dass ihr bei einer Freitestung weder euer negatives Testresultat ans Gesundheitsamt schicken müsst noch darauf zu warten braucht, dass sich das Gesundheitsamt bei euch meldet! Die Stadt schreibt dazu: "Mit einem negativem Testergebnis sind Bürgerinnen und Bürger ab dem Tag, an dem sie sich berechtigt freitesten können, mit dem Erhalt des Ergebnisses von der Quarantäne befreit." 

Was passiert, wenn ich mit Johnson & Johnson geimpft bin?

Radio RSG hatte dazu gestern auch bereits ein internes Schema der Stadt Solingen veröffentlicht, das die geänderte Anwendung der Quarantäne-Regeln veranschaulichen soll. (zur ausführlichen Meldung) Für Irritation sorgte dabei bei einigen RSG-Hörern der Zusatz: "Eine Impfung mit Johnson & Johnson gilt als nur noch einmal geimpft".

Bislang war im Zusammenhang mit den 2G-/3G-Regeln klar: Wer mit Johnson & Johnson geimpft wurde (nur eine Impfdosis), gilt als grundimmunisiert, genauso wie nach einer zweifachen mRNA-Impfung. Das bleibt im Grundsatz auch so. Allerdings: Um von der Quarantäne als Kontaktperson befreit zu werden, reicht die einfache Johnson & Johnson-Impfung nicht aus! Betreffende Personen brauchen mindestens eine zweite Impfung, die nicht länger als drei Monate zurückliegt, um von der Quarantäne ausgenommen zu werden. Die STIKO und auch die Gesundheitsämter empfehlen allen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden, ihren Schutz durch eine weitere Impfung aufzubessern. Nur dann profitiert man im Übrigen auch von den Ausnahmen bei der 2Gplus-Regelung. Wer die Kombi Johnson & Johnson und anschließend ein mRNA-Impfstoff (Moderna oder Biontech) bekommen hat, gilt als "geboostert" und muss in Bereichen mit 2Gplus-Regelung seit heute keinen zusätzlichen Negativtest mehr vorlegen.

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