Vorsicht vor Abzocke im Handyshop
Veröffentlicht: Dienstag, 15.03.2022 04:27
Die Verbraucherzentralen raten, sich bei Vertragsabschlüssen im Handyshop nicht unter Druck setzen zu lassen und nur zu unterschreiben, wenn alles schriftlich genau fixiert ist.

Ungewollte Leistungen, überteuerte Tairfe, falsche Beratung: Zum heutigen Weltverbrauchertag (15. März) nehmen die Verbraucherzentralen im RSG-Land die Handyshops ins Visier. Hintergrund: Seit Dezember 2021 sind die Anbieter per Gesetz verpflichtet, den Kunden VOR Vertragsabschluss eine Zusammenfassung mit allen Details zu Tarif, Leistungen und Preis vorzulegen. Eine Stichprobe der Verbraucherzentralen in ganz NRW ergab aber: In 198 getesten Handyshops sind lediglich sechs Läden ihrer Informationspflicht vollständig nachkommen. Ansonsten gab es meist nur handschriftliche Notizzettel, allgemeine Flyer oder unübersichtliche Datenblätter, die nicht alle mündlich besprochenen Leistungen enthalten.
Für den nächsten Besuch im Mobilfunkshop empfehlen die Verbraucherzahlen daher:
- Persönlichen Bedarf ermitteln und Preise vergleichen.
- Vertragsunterlagen genau prüfen, auf Infopflicht der Anbieter drängen.
- Nicht vom Verkäufer unter Druck setzen lassen.
- Unrechtmäßig zustande gekommene Verträgen prüfen und ggf. anfechten lassen.
Tipps der Verbraucherzentrale
Bedarf ermitteln und Preise vergleichen
Wie viele Minuten telefoniere ich? Wie viel Datenvolumen verbrauche ich pro Monat? Wie schnell soll die Datenübertragung sein? Vor einem Beratungsgespräch sollten sich Verbraucher fragen, welche Ansprüche sie an einen Tarif haben. Wer vorbereitet in ein Verkaufsgespräch geht, kann die dort unterbreiteten Angebote besser einschätzen. Wer sein Smartphone überwiegend für E-Mails und Messengerdienste nutzt, benötigt zum Beispiel keine 6 Gigabyte Datenvolumen im Monat – auch wenn der Verkäufer dies als ganz besonderes Angebot preist. Wer seinen Bedarf kennt, kann auch die Preise unterschiedlicher Anbieter besser vergleichen.
Vertragsunterlagen prüfen
Wer sich für einen Tarif entschieden hat, sollte die Vertragsunterlagen genau prüfen. Bevor der Vertrag unterschrieben wird, müssen Händler eine Vertragszusammenfassung in Textform vorlegen. Darin müssen ausdrücklich die Kontaktdaten des Mobilfunkanbieters, wesentliche Merkmale der einzelnen zu erbringenden Dienste, Aktivierungsgebühren und die Laufzeit sowie Bedingungen für Verlängerung und Kündigung stehen. Kunden sollten auch prüfen, ob sich mündliche Zusagen des Verkäufers exakt im Vertrag wiederfinden. Vor der Zustimmung zu einem Vertrag sollten Kunden alle für den Vertrag wichtigen Unterlagen zur Kenntnis nehmen können. Dazu gehören neben dem Vertragsformular auch noch die Leistungsbeschreibung, das Preisverzeichnis, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie die Vertragszusammenfassung und das Produktinformationsblatt.
Vertragsabschluss bereut – was tun?
Im Handyshop abgeschlossene Verträge können in der Regel nicht im Nachhinein widerrufen werden. Dies ist nur bei Verträgen möglich, die im Internet oder am Telefon abgeschlossen wurden. Die Kunden sind für die Mindestvertragslaufzeit von in der Regel 24 Monaten an den Vertrag gebunden. Haben Kunden Zweifel, ob der Vertrag rechtmäßig zustande gekommen ist, oder stellen sie im Nachhinein fest, dass die Leistungen nicht dem entsprechen, was im Vertrag vereinbart worden ist, dann sollten Betroffene rechtlich prüfen lassen, ob der Vertrag angefochten, außerordentlich gekündigt und Schadensersatz geltend gemacht werden kann.
Vertrag kündigen
Wer mit seinem Vertrag nicht zufrieden ist, hat seit Dezember 2021 verbesserte Kündigungsbedingungen. Neue Verträge dürfen zwar weiterhin für bis zu 24 Monate abgeschlossen werden. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit können sie jedoch jederzeit mit einer einmonatigen Frist gekündigt werden. Eine automatische Verlängerung eines Laufzeitvertrages
um ein weiteres Jahr ist nicht mehr zulässig. Das neue Gesetz gilt auch für bereits bestehende Verträge, die vor dem 1. Dezember 2021 geschlossen wurden.
Weitere Informationen
Weitere Hintergrundinfos zu Telekommunikationsverträgen und den landesweiten Ergebnisse der Marktstichprobe gibt es bei der der Verbraucherzentrale NRW unter verbraucherzentrale.nrw/handyvertrag
Bei Ärger mit dem Handyvertrag helfen die Verbraucherzentralen im RSG-Land per Mail, telefonisch oder nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Kontaktdaten findet ihr hier: