2G+, Impfnachweis, Quarantäne: Update der Corona-Verordnung

Auch "frisch" Genesene oder Doppelt Geimpfte sind bei 2G+ jetzt von der Testpflicht befreit. Das Land hat die Schutzverordung nochmal angepasst.

© Land NRW

Nur drei Tage nach der letzten Änderung hat das Land NRW die Corona-Schutzverordnung, die auch bei uns im RSG-Land gibt, erneut angepasst. Nach den Beschlüssen im Bundesrat und einer Änderung im Impfschema durch das Paul-Ehrlich-Institut hat das Land NRW die Ausnahme-Regelungen bei 2G+ sowie die Quarantänebestimmungen aktualisert und geändert.

Als geboostert (mit Auffrischungsimpfung) gilt jetzt nur noch, wer unabhängig vom Wirkstoff tatsächlich drei Corona-Schutzimpfungen erhalten hat. Dies betrifft insbesondere Menschen, die mit dem Wirkstoff von Johnson & Johnson (einfach) geimpft wurden. Auch sie benötigen nun zwei weitere Impfungen, um den vollen Booster-Status im Sinne der Verordnung zu erhalten.

Die Änderung hat auch Auswirkungen auf die 2G+Regel. Ausgenommen von der Testpflicht ist nun auch, wer in den letzten drei Monaten erst die 2. Impfung bekommen hat oder eine Corona-Infektion hatte.

Weitere Ausnahmen bei 2Gplus

Von der Testpflicht für Restaurants und Kneipen, Schwimmbäder oder Sporthallen und Fitnessstudios ausgenommen sind nun nicht nur Geboosterte, sondern auch geimpfte Genesene sowie Menschen, die "frisch" doppelt geimpft sind oder gerade einer Corona-Infektion hinter sich haben, auch wenn sie ungeimpft sind. Für die letzt genannten Gruppen gilt das allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum von drei Monaten nach zweiter Impfung bzw. Infektion.

Keinen zusätzlichen Test bei 2G+Angeboten vorlegen müssen laut Verordnung:

  • Dreifach Geimpfte
  • Geimpfte Genesene: Dazu zählen vollständig Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die nach einer Infektion geimpft wurden. Unabhängig von der Reihenfolge reicht also eine Genesung (mit PCR-Nachweis) und mindestens eine Impfung.
  • Zweifach Geimpfte ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung.
  • Genesene ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag nach der Abnahme des positiven PCR-Tests.

In welchen Bereichen die 2G+Regeln gelten, seht ihr HIER. In Krankenhäusern besteht allerdings unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus weiterhin Testpflicht für alle.

Regeln für Quarantäne und Isolation

Infizierte: Wer durch einen offiziellen Schnelltest oder einen PCR-Test positiv getestet wurde, muss automatisch und auch ohne eine gesonderte behördliche Anordnung für zehn Tage in Isolierung. Die infizierte Person kann die zehn Tage aber eigenständig auf sieben Tage verkürzen, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Für die Verkürzung ist ein negativer offizieller Schnelltest oder PCR-Test erforderlich. Für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. ist für eine Freitestung immer ein PCR-Test erforderlich, der dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Bei PCR-Tests genügt laut Gesundheitsministerium auch ein Test mit einem CT-Wert über 30, um die Isolation zu beenden.

Infizierte müssen außerdem ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich und eigenständig informieren.

Kontaktpersonen: Wer mit einem Infizierten im gleichen Haushalt lebt, muss automatisch für zehn Tage in Quarantäne - gerechnet ab Symptombeginn oder positiver Testung der infizierten Person. Diese Quarantäne kann durch Frei-Testung (durch offiziellen Schnelltest oder PCR-Test) auf sieben Tage verkürzt werden. Bei Kindern in Kindertageseinrichtungen und Schülern kann die Quarantänezeit auf fünf Tage verkürzt werden. Wenn während der Quarantäne Symptome auftreten, muss aber umgehend ein PCR-Test gemacht werden.

Sonstige Kontaktpersonen müssen nicht automatisch in Quarantäne, sondern nur bei gesonderter Anordnung des Gesundheitsamtes.

 

Ausnahmen: Eine Reihe von Kontaktpersonen muss, auch wenn sie gleichem Haushalt wie die infizierte Person leben, nicht in Quarantäne. Dazu zählen:

  • Geboosterte: Als geboostert gelten nur noch Menschen, die drei Corona-Schutzimpfungen bekommen. Dies gilt auch für alle, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson (einfach) geimpft wurden.
  • Geimpfte Genesene: Wer geimpft und genesen ist, muss als Kontaktperson ebenfalls nicht in Quarantäne. Als Nachweis der Genesung dient ein positiver PCR-Test.
  • "Frisch" doppelt Geimpfte: Nach zweimaliger Impfung entfällt die Quarantäne zwischen dem 15. und 90. Tag nach der zweiten Impfung.
  • "Frisch" Genesene: Sie müssen ab dem 28. Tag ihres positiven Tests bis zum 90. Tag nicht in Quarantäne.

Die Änderungen treten ab sofort (16. Januar) in Kraft und gelten landesweit automatisch auch rückwirkend für bestehende Isolierungs-und Quarantäneanordnungen, die noch andere Fristen und Regelungen vorsehen.

Weitere Infos dazu vom NRW-Gesundheitsministerium

Übersicht der aktuellen Corona-Regel im RSG-Land

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