Hahneköppen-Prozess endet mit Vereinbarung
Veröffentlicht: Dienstag, 24.06.2025 18:30
Der Prozess um die Zukunft des Solinger Hahneköppens am Verwaltungsgericht Düsseldorf ist heute mit einer Vereinbarung beendet worden.

Demnach ist das Hahneköppen mit echten, toten Tieren weiter zulässig, aber unter bestimmten Voraussetzungen. Solinger Vereine dürfen einen Hahn nur töten, wenn es vernünftige Gründe dafür gibt. Das kann z.B. eine Krankheit sein, wie das Verwaltungsgericht mitteilt. Zudem brauchen die Vereine eine Genehmigung vom Veterinäramt. Das Töten des Tieres nur für das Brauchtum selber ist verboten. Die Stadt Solingen hatte die Nutzung echter Tiere für das „Hahneköppen“ verboten und hatte sich dabei auf tierschutzrechtliche Vorgaben des Landes NRW berufen. Einige Solinger Vereine hatten dagegen geklagt. (nsh)