Ordnungsdezernent klärt Eure Fragen zur Ausgangssperre
Veröffentlicht: Donnerstag, 17.12.2020 14:39
Was gilt für wen? Jan Welzel stellt sich den Fragen der RSG-Hörer zu den nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Solingen.

Solingen gehört in NRW weiterhin zu den negativen Spitzenreitern bei den Corona-Inzidenzwerten. Um die Zahlen wieder in den Griff zu kriegen und private Kontakte weiter zu reduzieren, hat die Stadt jetzt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung erlassen. Sie gilt seit 16. Dezember zwischen 22 und 5 Uhr. Nur wer einen "gewichtigen Grund" hat, darf sich dann außerhalb der eigenen Wohnung aufhalten. Die genauen Regelungen haben wir hier zusammengefasst. Aber was bedeutet das genau? Muss ich meinen privaten Besuch um 22 Uhr rausschmeißen? Wie muss ich bei einer Kontrolle nachweisen, dass ich berulich unterwegs bin?
Das sind nur einige Fragen, die uns in den vergangenen Tagen erreicht haben. Jetzt kümmern wir uns um verbindliche Antworten - und zwar von höchster Stelle. Radio RSG hat Solingens Ordnungsdezernent Jan Welzel mit Euren Fragen zur Ausgangssperre konfrontiert.
Wer spät von der Arbeit kommt oder nachweislich Tiere versorgen muss, darf auch nachts noch unterwegs sein. Späte Supermarkt-Einkäufe oder der Besuch bei Verwandten zählen in der Regel allerdings nicht dazu. Auch wer von den Eltern oder der Freundin innerhalb Solingens auf direktem Weg nach Hause fährt, ist laut Welzel "eigentlich ohne zwingenden Grund unterwegs" und könnte bei einer Kontrolle Probleme kriegen. Verstöße werden mit bis zu 300 Euro Bußgeld geahndet. Gleiches gilt bei privaten Besuchern oder der Rückkehr aus anderen Städten, in denen keine Ausgangsbeschränkung gilt. "Es geht nicht darum, die Leute zu ärgern und mir tut das auch ausdrücklich leid, aber wir müssen Kontakte vermeiden, damit das Virus es deutlich schwieriger hat“, betont Jan Welzel, der zugleich auch Solinger Gesundheitsdezernent und Leiter des städtischen Krisenstabs ist. Das komplette Interview könnt Ihr hier noch einmal hören.
Das Interview wurde am 18. Dezember 2020 aufgezeichnet und von RSG-Chefredakteur Thorsten Kabitz geführt.