NRW lockert: Was bald wieder öffnen kann
Veröffentlicht: Mittwoch, 12.05.2021 15:30
Wenn die Wocheninzidenz im RSG-Land unter 100 fällt, ermöglicht die neue Corona-Schutzverordnung des Landes weitere Öffnungen. Welche das sind, erfahrt ihr hier.

Die dritte Corona-Welle ist gebrochen. Das hat NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Mittwoch in Düsseldorf gesagt. Die Infektionszahlen würden deutlich sinken. Auch die Intensivmediziner seien wieder etwas entspannter. Daher seien Lockerungen wieder vertretbar, kündigte Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart an. Das Land hat die neue Corona-Schutzverordnung, die am 15. Mai in Kraft tritt, daher angepasst. Die Öffnungsschritte sind möglich, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Kreis unter 100 sinkt - und damit nicht mehr unter die "Bundes-Notbremse" fällt.
Derzeit liegen Remscheid und Solingen noch darüber (die aktuellen Zahlen), vor allem in Remscheid sind die Werte aber zuletzt deutlich gesunken.
Außengastronomie darf wieder aufmachen
Viele waren davon ausgegangen, dass die Außengastronomie in NRW erst ab Pfingsten wieder öffnen darf - nun ist es schon früher möglich. Bedingungen sind: Die Inzidenz liegt in der jeweiligen Kommune stabil - fünf Werktage am Stück - unter 100. In immerhin schon 15 von 53 Kommunen und Kreisen in NRW ist das (Stand 12. Mai) schon der Fall. Und die Öffnung gilt für Menschen mit einem der drei "G" - also Genesene, Geimpfte oder Getestete. Allerdings muss die Gästezahl reduziert werden. Auch Veranstaltungen unter freiem Himmel sind mit einem entsprechenden Hygieneschutzkonzept wieder möglich. Bis zu 500 Gäste dürften dann dabei sein.
Fällt die Inzidenz - wiederum fünf Werktage in Folge (Sonn- und Feiertage zählen nicht) - sogar unter 50, kann auch die Innengastronomie mit begrenzten Kapazitäten wieder öffnen.
Weitere Öffnungen für Einzelhandel und Hotels
Beim Shoppen in Städten mit einer Inzidenz von unter 100 dürfen Geschäfte ohne Terminvergabe öffnen. Auch Hotels und Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen bei unter 100 wieder Gäste empfangen. Sie dürfen bis zu 60 Prozent ihrer Kapazitäten ausschöpfen. Das beantwortet die Frage, ob Pfingsturlaub in NRW möglich sein wird. Ab einer Inzidenz von unter 50 dürften sogar Messen, Tagungen oder Kongresse wieder erlaubt werden.
Schnelltests gelten länger - aber nicht überall
Antigen-Schnelltests, die in einer beauftragten Teststelle gemacht werden, bleiben in NRW jetzt 48 Stunden gültig. Aber: Dies gilt nur in Städten und Kreisen, die stabil unter einer Inzidenz von 100 liegen und aus der Bundes-Notbremse bereits rausgefallen sind! In Remscheid und Solingen bleibt es (Stand: 16. Mai) noch bei der 24-Stunden-Regel. Aber auch bei einer Inzidenz unter 100 wird der negative Testnachweis zum Beispiel in Geschäften oder beim Friseur weiterhin benötigt. Eine Übersicht der Testzentren im RSG-Land findet ihr hier. Alternativ ist der Nachweis als Geimpfter oder Genesener möglich. Für Letzteres fehlt es bislang aber noch an einheitlichen Lösungen oder Vorlagen.
Lösungen für Schulen, Kitas und Hochschulen in Planung
Nordrhein-Westfalen strebt außerdem eine landeseinheitliche Lösung für eine schrittweise Rückkehr zur Normalität in Kitas, Schulen und Hochschulen an. Sie soll greifen, wenn die landesweite Wocheninzidenz unter 100 liegt. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann kündigte an, dass es Anfang kommender Woche darüber Gespräche zwischen den zuständigen Ministerien für Gesundheit, Kinder, Schule und Hochschulen geben werde.