Corona-Regeln: Das gilt in Solingen
Veröffentlicht: Donnerstag, 20.05.2021 18:07
Am Donnerstag (27. Mai) wird die "Bundes-Notbremse" in Solingen gelöst. Bereits jetzt ist Terminshopping für Geteteste, Geimpfte oder Genesene möglich.

Für alle kreisfreien Städte und Landkreise mit einer Wocheninzidenz über 100 gelten durch das Infektionsschutzgesetz, vorerst bis zum 30. Juni, bundesweit einheitliche Regeln. Die Regeln der "Bundes-Notbremse" sind in Solingen offiziell am 24. April um 0 Uhr in Kraft getreten. Relevante Grenzwerte sind 165, 150 und 100. Erst wenn ein Wert fünf Werktage in Folge (außer Sonn- und Feiertage) unterschritten wurde, werden die entsprechenden Maßnahmen am übernächsten Tag aufgehoben. Steigt die Inzidenz jedoch danach wieder drei Werktage in Folge über den jeweiligen Wert, müssen die Lockerungen zurückgenommen werden. Erst wenn die Inzidenz stabil unter 100 fällt, greifen wieder die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW.
Ihr habt Fragen zu den neuen Regeln? Dann schreibt uns gerne über das Formular am Seitenende.
Aktueller Stand (25.05.)
Vom 19. Mai (Mittwoch) bis 25. Mai (Dienstag) lag der Solinger Inzidenzwert an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100. Gemäß gesetzlicher Vorgabe können am übernächsten Tag (Donnerstag, 27. Mai) die Maßnahmen der "Bundes-Notbremse" außer Kraft gesetzt werden. Was ab Donnerstag in Solingen gilt, lest ihr hier.
Vom 14. Mai (Freitag) bis 19. Mai (Mittwoch) lag die Inzidenz fünf Werktage in Folge unter 150. Daher können die Geschäfte bereits seit 21. Mai (Freitag) zum Terminshopping wieder mit Testnachweis wieder öffnen. Hier findet ihr die tagesaktuellen Corona-Zahlen
Schulen und Kitas (Update)
Ab 31. Mai ist an allen Schulen wieder Präsenzunterricht möglich, sofern Solingen nach Verlassen der "Bundes-Notbremse" weiterhin stabil unter 100 liegt. Das ergibt sich aus der neuen Corona-Betreuungsverordnung des Landes, veröffentlicht am 22. Mai 2021.
Seit 10. Mai sind alle Solinger Schulen bereits wieder im Wechselunterricht. Die Kitas sind vom Status der Notbetreuung wieder in den eingeschränkten Pandemiebetrieb zurück gekehrt. Der Betreuungsumfang bleibt weiterhin um 10 Stunden reduziert, bei strikter Gruppentrennung. Eltern müssen allerdings keine schriftliche Erklärung mehr abgeben, um ihre Kinder betreuen lassen zu können.
Einzelhandel (seit 21. Mai)
Seot 21. Mai dürfen in Solingen die Läden, die nicht zum täglichen Bedarf zählen (siehe unten) und zuletzt nur Abholung anbieten durften (z.B. Modegeschäfte, Elektromärkte, Baumärkte), wieder zum Terminshopping öffnen. Kunden benötigen allerdings einen maximal 24 Stunden alten, negativen Schnelltest oder alternativ einen Nachweis als vollständig Geimpfte oder Genesene. Die Kundendaten müssen vom Händler erfasst werden, z.B. über die LucaApp, und es darf nur ein/e Kundin pro 40 Quadratmeter reingelassen werden. Eine Übersicht der Schnelltest-Stellen im RSG-Land findet ihr hier.
Für die folgenden Geschäfte des täglichen Bedarfs ist kein Testnachweis und keine Kundenerfassung erforderlich:
Lebensmittelhandel, Supermärkte, Getränkemärkte, Drogerien und Reformhäuser, Apotheken und Sanitätshäuser, Babyfachmärkte, Optiker und Hörakustiker, Tankstellen, Buchhandlungen, Zeitungsverkaufsstellen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarf-/Futtermittelmärkte, Gartenmärkte, Großhandel.
Aber auch hier gilt eine Kundenbegrenzung: bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche ein Kunde/Kundin pro 20 Quadratmeter, ab 800 Quadratmeter Verkaufsfläche ein Kunde/Kundin pro 40 Quadratmeter.
In allen geöffneten Geschäften müssen Kunden eine FFP2-Maske oder medizinische Maske (OP) tragen.
Handwerks- und sonstige Dienstleistungsbetriebe wie Reinigungen, Waschsalons, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten oder Autovermietungen bleiben mit den üblichen Hygieneschutzmaßnahmen weiterhin geöffnet.
Körpernahe Dienstleistungen und Sonnenstudios
Friseure und Fußpflege bleiben geöffnet, hier braucht ihr aber jetzt neben der OP- oder FFP2-Maske auch einen negativen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Auch Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen, sind weiterhin mit Maskenpflicht (medizinische Maske) erlaubt. Sonstige körpernahe Angebote (Tattoo, Piercing etc.) und auch die Solarien müssen auf Grund der bundesweiten Regelung wieder schließen.
Kontaktregeln für private Treffen und Besuche
Außerhalb der Zeiten der Ausgangssperre gilt für jegliche Treffen drinnen und draußen: Ein Hausstand darf sich mit maximal mit einer anderen Person treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Paare, auch wenn sie nicht im gleichen Haushalt leben, gelten als ein Hausstand. Treffen und Besuche von Ehe- und Lebenspartnern (auch über Nacht) fallen nicht unter die Kontaktregel.
Ausnahme: An Beerdigungen und Trauerfeiern dürfen maximal 30 Personen teilnehmen.
Ausgangssperre nachts
Zwischen 22 und 5 Uhr darf die eigene Wohnung bzw. das eigene Grundstück nur aus wichtigen Gründen (siehe unten) verlassen werden. Zwischen 22 und 24 Uhr ist es aber erlaubt, alleine draußen Fahrrad zu fahren, spazieren oder joggen zu gehen.
Ansonsten dürft ihr nachts – auch mit dem Auto – nur unterwegs sein:
- bei Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere bei medizinischen Notfällen (auch bei Tieren),
- zur Berufs- bzw. Dienstausübung,
- zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- zur Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger oder zur Begleitung Sterbender,
- zur Versorgung von Tieren (auch Gassigehen etc.),
- zu ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Zwecken.
Im Fall einer Kontrolle sollten die Gründe glaubhaft nachgewiesen werden können, zum Beispiel durch Bescheinigung des Arbeitgebers.
Tierparks
Zoos, Tierparks und botanische Gärten dürfen geöffnet bleiben. Besucher (Kinder ab 6 Jahre) müssen beim Einlass aber einen negativen Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Die meisten Tierparks verlangen außerdem weiterhin eine vorherige Terminbuchung.
Der Botanische Garten in Solingen kann weiterhin ohne Testnachweis besucht werden. Er wird von der Stadt als normaler Park ohne weitere Reglementierung eingestuft. Die Gewächshäuser bleiben allerdings geschlossen.
Kultur und Freizeit
Theater, Konzerthäuser, Kinos, Museen und Kunstausstellungen müssen komplett geschlossen bleiben. Fitnessstudios, Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Klubs, Spielhallen, Spielbanken, aber auch Wettannahmestellen sind geschlossen.
Sport
Ihr dürft alleine, zu zweit oder mit den Mitgliedern eures Hausstands Sport treiben. Kinder unter 14 Jahren dürfen außerdem im Freien auch als Gruppe als maximal fünf Personen zusammen kontaktlos Sport machen.
Gastronomie
Für Restaurants, Imbisse etc. bleibt es bei den bisherigen Regelungen: Nur das Abholen und Liefern sind grundsätzlich erlaubt. Allerdings: in der Zeit der Ausgangssperre (22 bis 5 Uhr) darf nichts mehr zum Mitnehmen angeboten, aber weiterhin geliefert werden. In Solingen gilt aber weiterhin ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol in der Zeit von 22 bis 6 Uhr.
Erweiterte Maskenpflicht
Die erweiterte Maskenpflicht besteht in Solingen weiterhin in den Innenstädten von Solingen Mitte, Wald und Ohligs (betroffene Bereiche) sowie im Umkreis von 200 Metern rund um Solinger Schulen und Kitas.
Neu ist in NRW außerdem die Verpflichtung für Fahrgäste in Bus, Bahn und Taxi eine FFP2-Maske zu tragen.
Im Wortlaut
Grundlage für die "Bundes-Notbremse" ist der neue Paragraph 28b im Infektionsschutzgesetz, der ausschließlich für die Corona-Pandemie eingefügt wurde und zunächst auch nur bis 30. Juni 2021 gilt. Den kompletten Paragraphen könnt ihr hier im Wortlaut nachlesen.