Der Inzidenzrechner

Wie wird die 7-Tage-Inzidenz errechnet? Warum schwanken die Werte manchmal so stark? Unser Inzidenzrechner vom Dienst klärt auf.

Durch die "Bundes-Notbremse" und die verschiedenen Grenzwerte für Ausgangssperren (100), Läden (150) oder Schulen und Kitas (165) rücken die Inzidenzwerte wieder stärker in den Blickpunkt. Immer noch tauchen dazu viele Fragen auf, wie die so genannte 7-Tage-Inzidenz eigentlich berechnet wird, warum es mitunter zu Schwankungen kommt und wann ein echter Trend nach oben oder unten erkennbar ist. RSG-Chefredakteur Thorsten Kabitz erklärt es:


Wie wird die 7-Tage-Inzidenz berechnet?

Für die Maßnahmen der „Bundes-Notbremse“ ist die so genannte 7-Tage-Inzidenz relevant. Der Wert gibt an, wie viele Neuinfektionen (PCR-bestätigte, positive Corona-Tests) pro 100.000 Einwohner in den vergangenen 7 Tagen registriert wurden. (Die aktuellen Zahlen aus dem RSG-Land)

Ein Beispiel mit den Zahlen vom 5. Mai 2021: In Solingen wurden dem Gesundheitsamt in den letzten sieben Tagen insgesamt 246 neue Positivfälle gemeldet. Das RKI legt die amtliche Einwohnerzahl von Ende 2019 (159.245 Einw.) zu Grunde. Um die Werte auf 100.000 umzurechnen, bildet man zunächst den Quotienten: 100.000 / 159.245 = 0,628 (gerundet) Wenn ihr diesen Quotienten an die 7-Tages-Zahl der Neumeldungen anlegt, bekommt ihr den Inzidenzwert: 246 x 0,628 = 154,5 (gerundet)

Dieselbe Rechnung für Remscheid: 100.000 / 111.338 Einwohner = 0,898 (gerundet). In Remscheid wurden 277 Neuinfektionen innerhalb der vorigen sieben Tage gemeldet. Das waren in der gleichen Zeit zwar „nur“ rund 30 Fälle mehr als in Solingen. Durch die niedrigere Einwohnerzahl ergibt sich allerdings eine höhere Inzidenz: 277 x 0,898 = 248,8 (gerundet)

Oder anders gesagt: In Remscheid geht jeder neue Fall nahezu 1:1 (0,9) in die Inzidenz ein, in Solingen macht ein einzelner Fall dagegen nur rund 0,6 aus.

Warum schwanken die Inzidenzen immer wieder?

Wie oben beschrieben werden immer die an den letzten sieben Tagen registrierten Neuinfektionen zusammenaddiert und auf 100.000 Einwohner umgerechnet. Der Inzidenzwert an einem Mittwoch setzt sich also zusammen aus den Neumeldungen vom Mittwoch der vorherigen Woche bis zum Dienstag, der Wert am Donnerstag vom Donnerstag der Vorwoche bis zum Mittwoch usw.

Daher gibt es bei den Inzidenzwerten auch keinen direkten Wochenend-Effekt. Insbesondere von Sonntag bis Dienstag sind die gemeldeten Fallzahlen zwar teilweise niedriger, weil an Wochenenden weiterhin weniger getestet wird und auch nicht alle Labore voll arbeiten. Das gleicht sich durch die 7-Tage-Zählweise normalerweise wieder aus. Allerdings: Insbesondere jetzt im Mai sind auch die verschiedenen Feiertage zu berücksichtigen, die auf einen Wochentag fallen und zu Verzerrungen im Wochenvergleich führen können.

Schwankungen hängen maßgeblich davon ab, ob die Zahlen am jeweiligen Wochentag in der Vorwoche höher oder niedriger waren. Beispiel: Der Inzidenzwert am Dienstag liegt bei 175, er basiert auf den Zahlen von letzten Dienstag bis Montag. Am Folgetag, sozusagen Tag 8, fallen aus der Inzidenzrechnung dann die am Dienstag der Vorwoche gemeldeten Neuinfektionen aus der Addition raus. Vereinfacht gesagt: Gab es am vorigen Dienstag 60 neue Fälle und an diesem Dienstag nur 30 neue Fälle, wird der 7-Tage-Inzidenzwert am Mittwoch voraussichtlich sinken. Gerade bei stark schwankenden Fallzahlen, geht diese Rechnung nicht in jedem Einzelfall auf, hilft aber (hoffentlich), um die Grundsystematik zu verstehen. Damit die Inzidenz sinkt, braucht es auf jeden Fall über mehrere Tage ein sinkendes Niveau der Fallzahlen.

Lässt sich der Inzidenzwert „vorhersehen“?

Bedingt, ja. Die Städte müssen ihre Zahlen täglich ans Land bzw. ans RKI melden. Je nach technischem System sind die zeitlichen Abläufe unterschiedlich. Erfahrungsgemäß gibt es immer nachmittags aber schon ein recht gutes Bild der Lage, weil neue Laborergebnisse meistens vormittags eingehen und verarbeitet werden. Es ist jedenfalls eher selten, dass nachmittags noch ein größerer Schwung neuer Meldungen reinkommt.

Weil die Gesundheitsämter natürlich auch ihre eigenen Zahlen der vorangegangenen Tage bzw. Wochen kennen, lässt sich schon ganz gut abschätzen bzw. ausrechnen, wie der Inzidenzwert am nächsten Tag aussehen wird. In der Anfangsphase der Pandemie haben die Städte ja auch teilweise selbst tagsüber schon ihre aktuellen Zahlen veröffentlicht. Um keine Irritationen bei den Menschen zu erzeugen, wenn am bzw. für denselben Tag unterschiedliche Werte kursieren, hat man sich im Laufe der Zeit aber darauf verständigt, dass die Veröffentlichung zentral immer über das RKI erfolgt. Diese Zahlen mit Meldeschluss 0 Uhr erscheinen meistens morgens zwischen 5 und 8 Uhr und sind hier bei uns auf der Seite nachzulesen.

Was wird wann gelockert?

Damit Maßnahmen der "Bundes-Notbremse" aufgehoben werden, muss der Inzidenzwert an fünf aufeinander Werktagen unter dem jeweiligen Grenzwert liegen. Sonn- und Feiertage gehen nicht in die Zählung ein, unterbrechen sie aber auch nicht. Also: Liegen die Werte zum Beispiel von Donnerstag bis Samstag drei Tage lang darunter, wird ab Montag (Tag 4) weitergezählt. Was passiert nun bei welchem Wert?

Die 7-Tages-Inzidenz sinkt unter 165

  • Alle Schulen wechseln aus dem Distanzunterricht wieder in den Wechselunterricht, lediglich die Abschlussklassen bleiben wie bislang im Präsenzunterricht. Schüler und Lehrkräfte müssen sich zweimal wöchentlich testen lassen.
  • In den Kitas endet die bedarfsorientierte Notbetreuung und es gilt wieder der eingeschränkte Regelbetriebs. Die 10-stündige Kürzung der Betreuungszeiten und Gruppentrennung bleiben bestehen.

 

Die 7-Tages-Inzidenz sinkt unter 150

  • Sämtliche Geschäfte, die derzeit nur Abholung anbieten dürfen, können wieder öffnen. Erlaubt ist das Shoppen nach vorheriger Terminbuchung („Click & Meet“) mit tagesaktuellem negativen Testergebnis. Zugelassen ist eine Kundin beziehungsweise ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche.

 

Die 7-Tages-Inzidenz sinkt unter 100

  • Die Maßnahmen der Bundes-„Notbremse“ werden aufgehoben. Die Kontaktbeschränkungen im privaten Raum und die Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr entfallen.
  • Kontaktregel draußen: Hausstand + 1 Person eines weiteren Haushalts; außerdem wieder 5 Personen aus 2 Haushalten (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre aus einem der beiden Haushalte)
  • Kultur: Konzerte im Freien mit maximal 500 Personen und negativem Testergebnis möglich. Besuch von Museen, Kunstausstellungen etc. mit vorheriger Terminbuchung möglich.
  • Sport: Kontaktloser Sport im Freien mit bis zu 20 Personen erlaubt; Kontaktsport im Freien in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen möglich.
  • Freizeit: Kleinere Außeneinrichtungen wie Minigolfanlagen dürfen öffnen. Freibäder öffnen zur Sportausübung mit negativem Testergebnis (Liegewiesen bleiben gesperrt).
  • Einzelhandel: Alle Geschäfte sind geöffnet. Geschäfte, die nicht der Grundversorgung dienen, können mit negativem Testergebnis ohne Terminbuchung aufgesucht werden. Es gilt Personenbegrenzung.
  • Gastronomie: Besuch der Außengastronomie mit negativem Testergebnis zulässig
  • Beherbergung: Private Übernachtungen in Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und in Hotels mit negativem Testergebnis zulässig, allerdings mit Kapazitätsbegrenzung bei Hotels.


Die 7-Tage-Inzidenz sinkt unter 50:

  • Kontaktbeschränkung: Treffen mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten möglich (plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre aus einem der beiden Haushalte). Private Veranstaltungen im Außenbereich mit maximal 100 Personen, im Innenbereich mit maximal 50 Personen mit negativem Testergebnis möglich.
  • Kultur: Konzerte und Aufführungen in Innenräumen mit negativem Testergebnis und Mindestabstand zulässig.
  • Sport: Sport im Freien ohne Kontaktbeschränkung möglich; Hallensport/Fitnessstudios mit Test und Kontaktnachverfolgung erlaubt. Kontaktsport im Freien in Gruppen wie bei allgemeinen Kontaktbeschränkungen möglich
  • Freizeit: Freibäder öffnen mit negativem Testergebnis (auch Liegewiesen); Betrieb von Spielhallen, Wettbüros etc. mit negativem Testergebnis möglich
  • Einzelhandel: Alle Geschäfte sind geöffnet mit Personenbegrenzung. Ein Test ist nicht erforderlich.
  • Gastronomie: Betrieb auch im Innenbereich mit negativem Testergebnis und Abstandsregelungen zulässig
  • Beherbergung: Kapazitätsbegrenzung bei Hotels fällt weg.

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